3 (Gelb)

Seit März 2007 gibt es in vielen Städten die so genannten Umweltplaketten. Diese Umweltplaketten werden nach Schadstoffgruppen unterteilt, und je nachdem, wie viel Schadstoffe Ihr Fahrzeug ausstößt, bekommen sie entweder eine rote (2), eine gelbe (3) oder eine grüne (4) Umweltplakette. Besitzt man keine Umweltplakette für sein Auto, dann darf man nicht durch die ausgewiesenen Umweltzonen fahren. Tut man dies dennoch und wird dabei erwischt, wird dies mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Aus diesem Grund ist es angebracht, sich als Autofahrer über die Umweltzonen zu informieren und zu prüfen, ob man eine Plakette benötigt.

Umweltplakette 3 (gelb) – was dies bedeutet

Um zu erfahren, ob man nun eine gelbe Umweltplakette mit der Ziffer 3 benötigt oder eine in einer anderen Farbe, kann man einen Blick in seinen Fahrzeugschein werfen. Dort ist nämlich die Emissionsschlüsselnummer vermerkt. Die letzten beiden Zahlen dieser Nummer geben dann Aufschluss darüber, welche Umweltplakette für sein Fahrzeug benötigt. Die wichtigsten Schlüsselnummern für PKWs mit Dieselmotor, die die Umweltplakette 3 (gelb) erhalten würden, sind: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und die Nummer 72. Bei LKWs mit Dieselmotor hingegen sind es folgende Nummern, die ausweisen, dass man eine gelbe Umweltplakette mit der Ziffer 3 benötigt: 34, 44, 54, 70 und die71. Umweltzonen sind natürlich als solche durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet. Hier befindet sich dann auch ein Zusatzschild, welches ausweist, mit welcher Umweltplakette (gelb, rot oder grün) man dieses Gebiet durchfahren darf. Hat man gar keine Umweltplakette an seinem Fahrzeug, dann darf man dieses Gebiet grundsätzlich nicht befahren.

3 (Gelb)

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