Der Bagatellschaden: wie geht man hier vor?

Glücklicherweise gehen die meisten Autounfälle glimpflich aus und verursachen einen Bagatellschaden. Rein statistisch gesehen ist die Anzahl der kleinen Unfälle wesentlich höher als die schweren Unfälle, durch die Menschen zu Schaden kommen. Meist handelt es sich um kleine Auffahrunfälle, ein kleiner Ausrutscher beim Einparken oder sonstige, leichte Schäden. Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Schadenssumme nicht höher liegt als 700 Euro. Viele Autofahrer einigen sich bei einem Bagatellschaden miteinander, tauschen Anschriften aus und regeln die Angelegenheit untereinander. Trotzdem muss hier Einiges beachtet werden, damit es nicht später doch noch zu einem Rechtsstreit kommt, den ja eigentlich niemand wollte.

Sehr wichtig: die Unfallmeldung

Keinesfalls sollten Autofahrer darauf verzichten, eine Unfallmeldung abzugeben. Die Polizei zu rufen ist kein Fehler, so entsteht ein offizielles Protokoll und die Namen der Beteiligten werden erfasst. Eine Skizze des Unfalls anzufertigen ist ein wichtiger Bestandteil einer Unfallmeldung. Auch wenn man der Meinung ist, den Unfall verursacht zu haben, sollte man auf keinen Fall noch am Unfallort die Schuld anerkennen. Es ist durchaus möglich, dass der Fahrer des anderen Wagens erheblich Mitschuld trägt oder sogar der Verursacher ist. Missverständnisse können auch bei einem Bagatellschaden leicht aufkommen. Hat man beim Einparken ein Auto beschädigt, so ist man verpflichtet, etwa eine halbe Stunde auf den Eigentümer zu warten und dann notfalls die Polizei zum Unfallort bitten. Der Geschädigte kann einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt seiner Wahl für die Reparatur erstellen lassen. Die Versicherung wird den Schaden dann in der Regel übernehmen. Sie kann aber einen Gutachter schicken, falls die Höhe des Kostenvoranschlags nicht in der Relation zum Unfallhergang steht.

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