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Wer immer sich ein Auto kaufen möchte, wird es immer in irgendeiner Art und Weise mit einer Angebotsbeschreibung zu tun haben. Möchte sich ein Kaufinteressent einen Neuwagen bei einem Händler kaufen, wird die Angebotsbeschreibung in der Regel mündlich durch den Verkäufer erfolgen und dann nur noch einmal mit einem schriftlichen Ausdruck bestätigt. Befindet sich die Person allerdings auf der Suche nach einem Neu- oder Gebrauchwagen und nutzt als Quelle das Internet oder Zeitungsanzeigen, dann bekommt er die Angebotsbeschreibung schriftlich. Der Verfasser ist dann immer der Privatverkäufer oder Händler selbst, das sollte der Käufer berücksichtigen.
Die wichtigsten Daten, die zu einer Angebotsbeschreibung gehören, sind natürlich Fahrzeugtyp, Modell, Baujahr, Erstzulassung und der Preis. Teile der Ausstattung, die besonders sind, nur selten vorkommen oder nachträglich eingebaut wurden, sollten auch immer angeführt sein. Das sind soweit die Teile der Angebotsbeschreibung, die ein Kaufinteressent nachprüfen kann. Im Fall von Gebrauchtwagen, die über Online Autobörsen vermittelt werden, kommen dann aber oft noch Kommentare über den Zustand oder die Behandlung des Fahrzeugs durch den Vorbesitzer dazu. Genau die sollte ein möglicher Käufer mit Vorsicht berücksichtigen. Falsch sind die nie, manchmal aber doch eben nur die halbe Wahrheit. Der Wagen soll verkauft werden, dafür wird der Verkäufer alles tun, auch das Fahrzeug in der Angebotsbeschreibung möglichst gut aussehen zu lassen. Kleinere und unauffällige Mängel und Probleme oder Reparaturen fallen da manchmal unter den Tisch. Ein Kaufinteressent sollte sich deshalb immer selbst davon überzeugen, dass die Angebotsbeschreibung stimmt.