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Das Fernlicht ist Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung und ist bei Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr als Frontscheinwerfer neben dem Abblendelicht zwingend vorgeschrieben. Es wird durch Hebelbetätigung als Dauerlicht zur besseren Fahrbahnausleuchtung eingeschaltet, oder es wird kurz als Lichtsignal, die so genannte Lichthupe, zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer getastet. Weißes Fernlicht ist bei Nebel oder Schnee nicht hilfreich – es führt dann zu einer Eigenblendung. Für diesen Fall gibt es Nebelscheinwerfer, die auch gelb leuchten dürfen. Bei eingeschaltetem Fernlicht muss eine blaue Kontrolllampe im Sichtfeld des Fahrers leuchten. Mit einer Ausnahmegenehmigung war es in den 70ern und 80ern auch möglich, eine gelbe LED als Kontrollleuchte in Volkswagen und Audis zu verwenden.
Hauptsächlich kommt das Fernlicht dann zum Einsatz, wenn es sehr dunkel ist und eine nicht weit genug einsehbare Straße befahren wird. Da man eine Straße nur so schnell befahren kann, dass man bis zur Einsehbarkeit stoppen kann, ermöglicht der durch das Fernlicht erweiterte Bereich schnelleres Fahren. Die Fernlichtfunktion wird zum Beispiel durch zwei Glühwendeln in einer gemeinsamen Glühlampe realisiert, wobei eine für das Abblendlicht und die andere für das Fernlicht zuständig ist. Es ist dann nur eine Lampe und ein Scheinwerfer, bei zweispurigen Fahrzeugen einer pro Seite, notwendig. Der Nachteil ist aber, dass wenn nur eine der beiden Glühwendel durchgebrannt ist, die gesamte Lampe gewechselt werden muss. Wegen der längeren Brenndauer ist meist die Wendel des Abblendelichtes eher defekt. Oft werden auch zwei getrennte Scheinwerfer verwendet, bei denen das Abblendlicht ständig brennt und das Fernlicht nur dazugeschaltet wird. Der Vorteil hier ist, dass zur Straßenausleuchtung mehr Licht zur Verfügung steht.