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Seit 2002 werden zum Kauf eines Gebrauchtwagens zusätzlich Gebrauchtwagengarantien vergeben. Ist demnach ein Mangel am gebrauchten Automobil vorhanden, werden mit jener Versicherung die Reparaturkosten übernommen. In der Regel läuft diese Gebrauchtwagengarantie innerhalb eines Jahres ab und ist in den meisten Fällen im endgültigen Kaufpreis enthalten. Aufgrund der generellen Sachmängelhaftung haben Käufer das Recht, sich den erworbenen Gebrauchtwagen vom Verkäufer kostenlos nachbessern zu lassen, auch wenn sie keine Gebrauchtwagengarantie besitzen. Sie ist also keine Pflichtversicherung. Die besagte Garantie gilt als zusätzliche Absicherung des Käufers des gebrauchten Fahrzeugs. Der Autoverkäufer bietet die Gebrauchtwagengarantie gewöhnlich zum Autokauf dazu an, weil er darüber die anfallenden Reparaturkosten abrechnen kann.
Vorteilig ist die Gebrauchtwagengarantie ebenfalls für den Käufer, denn die besagte Sachmängelhaftung gilt nur für Schäden, die bereits bei Vertragsabschluss am Fahrzeug vorgelegen haben. Besitzt man die Garantie, ist es nebensächlich, wann der Mangel innerhalb des ersten Garantiejahres aufgetreten ist. Der Gebrauchtwagengarantie zu Gute kommt außerdem, dass die Reparatur mittels der Garantie in verschiedenen Werkstätten durchgeführt werden kann. Die Bedingungen der Garantie müssen allerdings vorzeitig genau geprüft werden. Für welche Autoteile die Versicherung gilt und unter welchen Gegebenheiten die Garantie wirkt, sollte jeder Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages wissen. Können anfallende Schäden am gebrauchten Fahrzeug in dem jeweiligen ersten Jahr nicht repariert werden, hat der Verkäufer die Möglichkeit diese Nachbesserungen vorzunehmen. Lässt sich dieser Mängel nach der zweiten Reparatur immer noch nicht beheben, darf der Käufer innerhalb des ersten Jahres den Gebrauchtwagen zurückgeben und bekommt den ursprünglichen Kaufpreis zurück erstattet.