Kaufvertrag für Käufer

Ist das gewünschte Automobil ausgewählt und sind die Vorstellungen erfüllt, wird in der Regel ein Kaufvertrag über das jeweilige Fahrzeug zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen. Dieser Vertrag muss bei eventuellen Schäden und als rechtliche Absicherung unbedingt schriftlich festgehalten werden. Der Kaufvertrag für Käufer beinhaltet die Nennung der Vertragspartner, eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs sowie beiderseitige unterschriebene Erklärungen zum Vertragsabschluss. Im Kaufvertrag für Käufer wird demnach festgehalten, dass der Verkäufer der uneingeschränkte Eigentümer des Fahrzeugs ist, um rechtlich geschützt zu sein. Außerdem erklärt der Verkäufer in jenem Vertrag, ob der Wagen unfallfrei ist oder bereits Schäden vorweist sowie macht Angaben zur Gesamtfahrleistung.

Der Kaufvertrag für Käufer im Detail

Der Kaufvertrag für Käufer beinhaltet weiterhin die Erklärung des Verkäufers, dass das Automobil verkehrs- und betriebssicher ist sowie die Art der erfolgten Zahlung. Zubehör und Zusatzausrüstung sowie sonstige Details sollten zusätzlich im Vertrag festgehalten werden. Wichtige Bescheinigungen wie Gutachten oder TÜV- Bescheinigungen liegen für gewöhnlich dem Kaufvertrag bei. Sollte der Fahrzeugeigentümer nicht persönlich erscheinen, gilt es, sich die schriftliche Vollmacht des jeweiligen Vertragspartners zeigen zu lassen. Außerdem sollten Personalausweis und Fahrzeugbrief auf Übereinstimmung geprüft werden. Der Kaufvertrag für Käufer enthält alle Details zum Handel und Kauf sowie zur Ausstattung und zum Zubehör des Wagens. Oftmals erleichtert ein Mustervertrag die Kaufsituation. Um ganz sicher zu sein, kann ein Kaufvertrag für Käufer eines neuen Automobils auch von einem Rechtsanwalt erstellt oder überprüft werden, denn in einigen Fällen sind Standardkaufverträge zu allgemein oder nicht umfassend genug. Dafür müssen extra Sondervereinbarungen ausgehandelt und schriftlich im Kaufvertrag festgehalten werden.

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