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Beim Autokauf wird in der Regel ein schriftlicher Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen. Die Verträge sind oftmals als Standardverträge erhältlich, die mit Zusatzvereinbarungen angepasst werden können. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, müssen die Ausweispapiere des Käufers vorliegen. Der Kaufvertrag für Verkäufer beinhaltet ebenfalls wie der Kaufvertrag für Käufer sämtliche Angaben zu den Vertragspartnern wie Name, Anschrift oder Personalausweisnummer, Einzelheiten zum Fahrzeug sowie gegenseitige Erklärungen zu den Kaufabwicklungen. Ratsam ist es, die jeweiligen Unterschriften auf Personalausweis und Vertrag zu vergleichen. Außerdem muss unbedingt überprüft werden, ob der Käufer rechtlich gesehen geschäftsfähig, das heißt, mindestens 18 Jahre alt ist, denn nur so kann ein Kaufvertrag wirksam werden.
Im Kaufvertrag für Verkäufer erklärt der Käufer, dass das Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Besitz des Verkäufers bleibt. Außerdem wird festgehalten, dass der Käufer und zukünftige Besitzer des Wagens diesen so schnell wie möglich ummeldet. Der Käufer muss zudem den Erhalt von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bestätigen sowie die Übergabe der Schlüssel unterzeichnen. Im Gegenzug wird im Kaufvertrag für Verkäufer schriftlich festgehalten, welche Mängel oder Schäden bereits am Wagen bestehen. Die wahrheitsgemäße Angabe ist Pflicht. Der Verkäufer legt für gewöhnlich dem Kaufvertrag eventuelle Bescheinigungen über HU, AU oder TÜV sowie Serviceheft oder diverse, bereits erfolgte Rechnungen bei. Im Kaufvertrag für Verkäufer muss unbedingt auf die Vereinbarung bestanden werden, dass der zukünftige Besitzer das Fahrzeug sofort ummeldet. Ist eine solche Erklärung im unterzeichneten Vertrag nicht erwähnt, geht der Verkäufer das Risiko ein, dass er für eventuelle Schäden des Wagens oder durch diesen haften muss.