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Der Kaufvertrag Oldtimer ist ein rechtlich gültiger und für beide Seiten verbindlicher Vertrag mit so genannter Rechtswirkung. Der Kaufvertrag Oldtimer regelt, oder sollte zumindest alle Bestandteile regeln, die mit der Finanzierung, den Papieren, der Übergabe, der Eigentumsübertragung und zahlreichen anderen juristischen und wirtschaftlichen Aspekten zusammenhängen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der künftige Eigentümer in dessen Besitz kraft des Kaufvertrag Oldtimer übergeht, das Fahrzeug also aus gewerblichen Gründen kauft. Doch auch für private Käufer und Verkäufer lohnt sich hier ein gut aufgesetzter Vertrag, der an sich immer mit Hilfe eines öffentlich bestellten Notars oder eines Rechtsanwalts zustande kommen sollte.
Der Kaufvertrag Oldtimer verdient eine genau so penible Aufmerksamkeit und Sorgfalt wie jeder andere Kaufvertrag auch. Schließlich wird mit Hilfe dieses Kaufvertrags die eigentumsrechtliche Übergabe sowie die Finanzierung des Fahrzeugs geregelt. Hier lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Anwalt oder zum Notar beziehungsweise die Suche nach Musterverträgen im Internet, um sich nicht selbst um sein Recht zu bringen. Das Aufsetzen eines solchen Schriftstücks sollte man nämlich grundsätzlich einem sachkundigen Fachmann oder einer sachkundigen Fachfrau überlassen, um nicht später vor dem Problem zu stehen, hier schwer wiegende Fehler begangen zu haben. Der Anwalt wird sich dann die Zeit nehmen, um beide Seiten über die eventuellen Konsequenzen des Vertrages beziehungsweise der Vertragsgestaltung eingehend aufzuklären. Er ist zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und kann dann mit der entsprechenden Gegenseite ebenfalls verhandeln, bis ein gewünschtes Formular zur Zufriedenheit aller Beteiligten aufgesetzt und unterzeichnet ist. Nun ist der Kauf besiegelt und mit den Unterschriften rechtskräftig.