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Der Kaufvertrag Oldtimer ist ein rechtlich gĂŒltiger und fĂŒr beide Seiten verbindlicher Vertrag mit so genannter Rechtswirkung. Der Kaufvertrag Oldtimer regelt, oder sollte zumindest alle Bestandteile regeln, die mit der Finanzierung, den Papieren, der Ăbergabe, der EigentumsĂŒbertragung und zahlreichen anderen juristischen und wirtschaftlichen Aspekten zusammenhĂ€ngen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der kĂŒnftige EigentĂŒmer in dessen Besitz kraft des Kaufvertrag Oldtimer ĂŒbergeht, das Fahrzeug also aus gewerblichen GrĂŒnden kauft. Doch auch fĂŒr private KĂ€ufer und VerkĂ€ufer lohnt sich hier ein gut aufgesetzter Vertrag, der an sich immer mit Hilfe eines öffentlich bestellten Notars oder eines Rechtsanwalts zustande kommen sollte.
Der Kaufvertrag Oldtimer verdient eine genau so penible Aufmerksamkeit und Sorgfalt wie jeder andere Kaufvertrag auch. SchlieĂlich wird mit Hilfe dieses Kaufvertrags die eigentumsrechtliche Ăbergabe sowie die Finanzierung des Fahrzeugs geregelt. Hier lohnt sich auf jeden Fall der Gang zum Anwalt oder zum Notar beziehungsweise die Suche nach MustervertrĂ€gen im Internet, um sich nicht selbst um sein Recht zu bringen. Das Aufsetzen eines solchen SchriftstĂŒcks sollte man nĂ€mlich grundsĂ€tzlich einem sachkundigen Fachmann oder einer sachkundigen Fachfrau ĂŒberlassen, um nicht spĂ€ter vor dem Problem zu stehen, hier schwer wiegende Fehler begangen zu haben. Der Anwalt wird sich dann die Zeit nehmen, um beide Seiten ĂŒber die eventuellen Konsequenzen des Vertrages beziehungsweise der Vertragsgestaltung eingehend aufzuklĂ€ren. Er ist zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet und kann dann mit der entsprechenden Gegenseite ebenfalls verhandeln, bis ein gewĂŒnschtes Formular zur Zufriedenheit aller Beteiligten aufgesetzt und unterzeichnet ist. Nun ist der Kauf besiegelt und mit den Unterschriften rechtskrĂ€ftig.