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Lastkraftwagen sind in aller erster Linie zur Beförderung von GĂŒtern konzipiert und erfĂŒllen dafĂŒr bestimmte Spezifikationen. So haben sie ein speziell konstruiertes Chassis, eine tragfĂ€hige Lastkonstruktion, eine Fahrerkabine und einen leistungsstarken Motor. Lastkraftwagen gibt es je nach Nutzung und gewĂŒnschten Auslastungsgrad in verschiedenen Kategorien, die bei Kleinlastern bis 3,5 Tonnen beginnt, ĂŒber leichte (bis 7,5 Tonnen) und mittelschwere (bis 12 Tonnen) geht und bei Schwerlastern mit maximal 40 Tonnen (in Deutschland, jedoch bis 60 Tonnen in Schweden und DĂ€nemark) endet. Mit diesen Maximallasten sind auch bestimmte Achsbelastungen verbunden, die bei voller Beladung nicht ĂŒberschritten werden dĂŒrfen. DarĂŒber hinaus gibt es Lastkraftwagen in verschiedenen AusfĂŒhrungen.
So werden je nach der Position des Motors drei Typen unterschieden: Langhauber, Kurzhauber und Frontlenker. Bei langhaubigen Lastkraftwagen ist der Motor der Kabine vorgelagert. Kurzhaubig meint eine Position leicht in die Kabine hinein verschoben, so dass eine kurze Motorhaube entsteht. Frontlenker zeichnen sich durch das Fehlen einer Motorhaube aus, sie haben den Motor entweder im Heck liegen oder er ist im Unterboden der Zugmaschine verbaut. Neben diesem Merkmal, kann man noch zwei grundsĂ€tzliche Bauartunterschiede feststellen. Zum einen gibt es solche Lastkraftwagen, die selbst Lasten transportieren können (optional mit einem weiteren AnhĂ€nger), und so genannte Sattelschlepper, die eine AnhĂ€ngerkupplung haben, um einen Auflieger zu ziehen. Diese Kombination nennt man Sattelzug. Je nach dem welche Art Lastkraftwagen man fĂŒhren will, benötigt man eine entsprechende Fahrerlaubnis. Wagen bis 3,5 Tonnen dĂŒrfen mit der normalen PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B) gefahren werden. Ansonsten sind fĂŒr leichte, mittelschwere und schwere Lastkraftwagen die Klassen C1, C und CE Voraussetzung.