Lastkraftwagen

Lastkraftwagen sind in aller erster Linie zur Beförderung von Gütern konzipiert und erfüllen dafür bestimmte Spezifikationen. So haben sie ein speziell konstruiertes Chassis, eine tragfähige Lastkonstruktion, eine Fahrerkabine und einen leistungsstarken Motor. Lastkraftwagen gibt es je nach Nutzung und gewünschten Auslastungsgrad in verschiedenen Kategorien, die bei Kleinlastern bis 3,5 Tonnen beginnt, über leichte (bis 7,5 Tonnen) und mittelschwere (bis 12 Tonnen) geht und bei Schwerlastern mit maximal 40 Tonnen (in Deutschland, jedoch bis 60 Tonnen in Schweden und Dänemark) endet. Mit diesen Maximallasten sind auch bestimmte Achsbelastungen verbunden, die bei voller Beladung nicht überschritten werden dürfen. Darüber hinaus gibt es Lastkraftwagen in verschiedenen Ausführungen.

Drei Grundtypen von Lastkraftwagen

So werden je nach der Position des Motors drei Typen unterschieden: Langhauber, Kurzhauber und Frontlenker. Bei langhaubigen Lastkraftwagen ist der Motor der Kabine vorgelagert. Kurzhaubig meint eine Position leicht in die Kabine hinein verschoben, so dass eine kurze Motorhaube entsteht. Frontlenker zeichnen sich durch das Fehlen einer Motorhaube aus, sie haben den Motor entweder im Heck liegen oder er ist im Unterboden der Zugmaschine verbaut. Neben diesem Merkmal, kann man noch zwei grundsätzliche Bauartunterschiede feststellen. Zum einen gibt es solche Lastkraftwagen, die selbst Lasten transportieren können (optional mit einem weiteren Anhänger), und so genannte Sattelschlepper, die eine Anhängerkupplung haben, um einen Auflieger zu ziehen. Diese Kombination nennt man Sattelzug. Je nach dem welche Art Lastkraftwagen man führen will, benötigt man eine entsprechende Fahrerlaubnis. Wagen bis 3,5 Tonnen dürfen mit der normalen PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B) gefahren werden. Ansonsten sind für leichte, mittelschwere und schwere Lastkraftwagen die Klassen C1, C und CE Voraussetzung.

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