Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer sind breitstrahlende, tief angebrachte Scheinwerfer an Kraftfahrzeugen. Sie dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen. Nebel besteht aus kleinen Wassertröpfchen, die das Licht bevorzugt in Richtung der Lichtquelle zurückstrahlen. Je größer der Winkel zwischen der Strahlrichtung der Nebelscheinwerfer und der Blickrichtung des Fahrers ist, desto weniger Licht wird unmittelbar vom Nebel zurückgeworfen und desto besser ist die Sicht des Fahrers. Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- respektive Abblendelicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist gesetzlich verboten.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte für extreme Sichtverhältnisse

Eine Nebelschlussleuchte ist eine hinten am Fahrzeug angebrachte, besonders helle, rote Zusatzleuchte. Sie dient dazu, das Fahrzeug bei schlechter Sicht besser erkennbar zu machen. Nebelschlussleuchten müssen entweder paarweise symmetrisch, oder einzeln, in der Fahrzeugmitte oder links davon, angebracht werden. In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 60 Kilometer pro Stunde ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausrüsten. Die Nebelschlussleuchte und der Nebelscheinwerfer ist ein Instrument der aktiven Sicherheit. Da sie aufgrund ihrer Helligkeit den nachfolgenden Verkehr stark blenden kann, ist ihr Betrieb mit strikten Regelungen eingeschränkt, welche jedoch je nach Land variieren. Gemäß deutscher Straßenverkehrsordnung dürfen Nebelschlussleuchten nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Eine Kontrollleuchte mit gelbem Licht im Armaturenbrett ist für die Nebelschlussleuchte vorgeschrieben. Kommt es durch missbräuchliche Benutzung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, muss der Fahrer Strafe zahlen.

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