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Je nachdem, was man für eine Definition zu Grunde legt, bezeichnet man ein Fahrzeug eben dann als Oldtimer (alternativ auch als Veteran), wenn es älter als zwanzig, fünfundzwanzig oder dreißig Jahre ist. Ein Oldtimer kann dabei sowohl ein Auto, ein Bus, ein Traktor als auch ein Motorrad sein, das eben dieses Alter erreicht hat. Für jüngere Fahrzeuge ist auch der Begriff Youngtimer als Gegensatz zum Oldtimer gebräuchlich. Gerade in den Sommermonaten werden oftmals direkte Veranstaltungen für Oldtimer und deren Anhänger beziehungsweise Fahrer angeboten, die sich regelmäßig größter Beliebtheit erfreuen. Die Fans dieser Treffen reisen meist extra in ihren Fahrzeugen an.
Die als Oldtimer bezeichneten Fahrzeuge sind in der Regel Liebhaberstücke in Privatbesitz, deren Eigentümer und Fahrer sich in ihrer Freizeit vorrangig der Pflege dieser Oldtimer widmen und regelmäßige Treffen mit Gleichgesinnten aufsuchen. Meist handelt es sich hier aber um keine reinen Zusammenkünfte von Besitzern dieser Fahrzeuge in der Art und Weise einer geschlossenen Veranstaltung, sondern diese Feste sind für jeden Besucher und Interessierten frei zugänglich. Die Fahrzeuge sind also in der Regel echte Sammlerstücke und entsprechend teuer zu erkaufen, sofern sie überhaupt käuflich sind und nicht immer nur weiter vererbt werden. Meist handelt es sich dabei um restaurierte und beziehungsweise neu aufgebaute Fahrzeuge, die verkehrstüchtig und nach wie vor im Einsatz sind. Hierbei kann man zum Beispiel so ein Sammlerstück für die Fahrt zum Standesamt oder zur Kirche bestellen und sich am Tag der Eheschließung in so einem Vehikel durch die Straßen schaukeln und sich ausgiebig bewundern lassen.