Partikelfilter

Ein Partikelfilter ist eine Einrichtung zur Reduzierung der im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel. Der Partikelfilter wird auch nach der Partikelherkunft mit Dieselpartikelfilter (DPF) sowie nach der Partikelzusammensetzung mit Rußpartikelfilter (RPF) bezeichnet. Dabei gibt es zwei Funktionsweisen, die sich grundsĂ€tzlich voneinander unterscheiden. Es existieren die Wandstromfilter, bei denen das Abgas im Filter eine poröse Wand durchdringt und Durchflussfilter, bei denen das Abgas den Filter an seiner inneren OberflĂ€che entlang durchfließt. Im PKW kam der Partikelfilter erstmals 1985 in der Mercedes-Benz S-Klasse auf dem US-amerikanischen Markt zum Einsatz.

Der Partikelfilter und die SteuernachlÀsse

In Deutschland wird die NachrĂŒstung von dieselbetriebenen Pkw mit einem Partikelfilter steuerlich gefördert. Der Deutsche Bundestag hat am 1. MĂ€rz 2007 den Gesetzentwurf fĂŒr ein Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen. Entgegen anders lautenden Forderungen wird nur der nachtrĂ€gliche Einbau eines Partikelfilters steuerlich gefördert. Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einem entsprechenden Filter ausgerĂŒstet sind, fallen nicht unter das Gesetz und werden somit auch nicht steuerlich gefördert. Dieselfahrzeuge ohne Filter erleiden gegebenenfalls durch Steuernachteile und mögliche FahrbeschrĂ€nkungen einen Wertverlust. Umgekehrt steigert ein Filter den Verkaufswert. Durch die EinfĂŒhrung der so genannten Feinstaubverordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Hiernach können Diesel-PKW durch NachrĂŒstung mit Partikelfiltern bestimmte Grenzwerte erreichen, die zu einer Einstufung in eine Partikelminderungsstufe fĂŒhren und als Kriterium fĂŒr Plakettenvergabe (grĂŒn oder gelb) in Deutschland gelten. Ein Partikelfilter lohnt sich schon allein der Umwelt zu Liebe.

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