Partikelfilter

Ein Partikelfilter ist eine Einrichtung zur Reduzierung der im Abgas von Dieselmotoren vorhandenen Partikel. Der Partikelfilter wird auch nach der Partikelherkunft mit Dieselpartikelfilter (DPF) sowie nach der Partikelzusammensetzung mit Rußpartikelfilter (RPF) bezeichnet. Dabei gibt es zwei Funktionsweisen, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Es existieren die Wandstromfilter, bei denen das Abgas im Filter eine poröse Wand durchdringt und Durchflussfilter, bei denen das Abgas den Filter an seiner inneren Oberfläche entlang durchfließt. Im PKW kam der Partikelfilter erstmals 1985 in der Mercedes-Benz S-Klasse auf dem US-amerikanischen Markt zum Einsatz.

Der Partikelfilter und die Steuernachlässe

In Deutschland wird die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit einem Partikelfilter steuerlich gefördert. Der Deutsche Bundestag hat am 1. März 2007 den Gesetzentwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes angenommen. Entgegen anders lautenden Forderungen wird nur der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters steuerlich gefördert. Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einem entsprechenden Filter ausgerüstet sind, fallen nicht unter das Gesetz und werden somit auch nicht steuerlich gefördert. Dieselfahrzeuge ohne Filter erleiden gegebenenfalls durch Steuernachteile und mögliche Fahrbeschränkungen einen Wertverlust. Umgekehrt steigert ein Filter den Verkaufswert. Durch die Einführung der so genannten Feinstaubverordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Hiernach können Diesel-PKW durch Nachrüstung mit Partikelfiltern bestimmte Grenzwerte erreichen, die zu einer Einstufung in eine Partikelminderungsstufe führen und als Kriterium für Plakettenvergabe (grün oder gelb) in Deutschland gelten. Ein Partikelfilter lohnt sich schon allein der Umwelt zu Liebe.

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