Tagfahrlicht

Tagfahrlicht ist in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, dass heißt, die Fahrzeuge müssen bereits ab Werk mit entsprechenden Leuchten ausgerüstet sein oder werden entsprechend nachgerüstet. Richtlinien für dieses Licht schreiben vor, dass eine Leuchtkraft von mindestens 400 Candela pro Lampe erreicht werden muss. Das erlaubt es auch tagsüber, das Auto zu sehen, die Straße wird aber nicht ausgeleuchtet. Im Gegensatz zum Standlicht ist das Tagfahrlicht sehr viel leuchtintensiver. Die hierfür verwendeten Leuchtmittel, ob nun LED oder herkömmliche Glühlampen, haben einen geringen Stromverbrauch und sind auch langlebiger. Viele Hersteller rüsten ihr Neuwagen mehr und mehr standardmäßig mit Tagfahrlicht aus, um gesetzlichen Vorschriften zu genügen.

Tagfahrlicht gilt als Sicherheitsfaktor

Da Tagfahrlicht in vielen Ländern Europas und der übrigen Welt gesetzlich vorgeschrieben ist, gelten je Land mitunter verschiedene Richtlinien. Generell kann aber gesagt werden, dass das Tagfahrlicht nie zusammen mit dem Abblendlicht leuchten darf. Wird das normale Licht am Fahrzeug eingeschaltet, gehen die Tagfahrlichtlampen aus. In Ländern, in denen immer mit Licht gefahren werden muss, hat sich die so genannte Fahrlichtschaltung etabliert. Das heißt nichts anderes, als dass beim Starten des Fahrzeugs sofort das Tagfahrlicht eingeschaltet wird. Tagfahrleuchten werden in zwei Ausführungen angeboten, als Glühlampen oder als LED. Glühlampen benötigen mehr Platz und es könnte schwierig werden, ein Auto damit nachzurüsten. Hier sind LEDs klar im Vorteil, weil sie weniger Platz und weniger Strom benötigen und darüber hinaus eine sehr lange Lebensdauer haben. Als sicherheitsrelevante Maßnahme ist das Tagfahrlicht wichtig, weil es erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer besser zu erkennen, beispielsweise in Stresssituationen. Dennoch sind bisher keine straßenverkehrstechnischen Vorteile einer Pflicht zum Tagfahrlicht erkennbar.

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