Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Für viele Endkunden beziehungsweise Käufer von Vorführwagen oder gebrauchten Fahrzeugen spielt die Unterscheidung in Vorführwagen und gebrauchten Fahrzeugen keine wesentliche Rolle. Wichtig ist dieser Unterschied aber beim grenzüberschreitenden Handel sowie im Bereich des Kfz-Handels allgemein. Ein gebrauchtes Fahrzeug kann unter Umständen differenzbesteuert werden, da die Umsatzsteuer grundsätzlich auf den Mehrwert entfällt. Für Vorführwagen – die ja an sich auch gebraucht sind, aber vor allem Werbezwecken dienen und nur auf den Händler zugelassen wurden – gelten da teilweise andere Richtlinien und vor allem Steuersätze. Dies ist aber vor allem für die Buchhaltung und die Abrechnung des Händlers interessant, und nicht für den jeweiligen Kunden.
Vorführwagen dienen zu Werbezwecken und sollen dem künftigen Kunden beziehungsweise Interessenten ermöglichen, den betreffenden Fahrzeugtyp näher kennenzulernen und auch einmal eine Probefahrt zu unternehmen. Sie dienen also zu Repräsentationszwecken und tragen in vielen Ländern auch ein gesondertes Kennzeichen. Viele Vorführwagen sind aber bereits als solche gekennzeichnet und gut am Logo des betreffenden Autohauses zu erkennen. Nach einem bestimmten, vorher vom Hersteller in der Regel auch vorgegebenen Zeitraum werden diese Vorführwagen in der Regel als gebrauchte Fahrzeuge veräußert. Da der Kilometerstand meist recht hoch ist, kann man als Kunde hier einen erheblichen Kostenvorteil erzielen. Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass das Auto zwar neu aussieht, aber auf keinen Fall mehr ein Neues ist. Viele Vorführwagen werden meist als so genannte Jahreswagen verkauft, wobei man sich hier aber trotzdem gut beraten lassen sollte. Auf jeden Fall sind diese Fahrzeuge in der Regel besser erhalten als die meisten regulären Gebrauchten.