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Die Zulassungsstelle oder auch Kfz-Zulassungsbehörde ist für die Zulassung von Kraftfahrzeugen aller Art zuständig. Bei den Zulassungsstellen werden aber nicht nur Fahrzeuge zugelassen, sondern auch Fahrerlaubnisse, Betriebserlaubnisse und andere Dokumente ausgestellt, die für den Straßenverkehr benötigt werden. Die zeitintensivste Arbeit in einer Zulassungsstelle fällt auf den Publikumsverkehr. Jeder der schon einmal ein Fahrzeug an-, ab- oder umgemeldet hat kennt die Wartezeiten die man dabei in Kauf nehmen muss. Wichtig ist, dass man alle benötigten Papiere dabei hat, sonst muss man erneut mit den vollständigen Papieren antreten und eventuell noch einmal lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bis alle Formalitäten erledigt sind.
Für alle die ein Kraftfahrzeug anmelden, abmelden oder ummelden möchten ist die Zulassungsstelle die zuständige Behörde. Sie ist eine untergeordnete Behörde der Kreis- und Landratsämter oder der kreisfreien Städte und nicht, wie oftmals angenommen vom Kraftfahrt-Bundesamt. Wer sein Auto bei einem Händler kauft, kann diesen mit der Zulassung des Autos beauftragen und sich den zeitaufwändigen Gang sparen. Wer allerdings ein Auto von einer Privatperson kauft muss diese Aufgabe selbst übernehmen und sollte die dazu benötigten Unterlagen mitnehmen. Benötigt werden der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein, den Versicherungsnachweis, den Personalausweis, die bisherigen Kfz-Schilder und die Bescheinigungen der Haupt- und Abgasuntersuchung. Bei den meisten Zulassungsstellen muss man zudem eine Bankverbindung vorweisen von der die Kfz-Steuer abgebucht wird. Für die Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeuges verlangt die Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kfz-Schilder. Gegen eine bundeseinheitliche Gebühr kann man bei der Zulassungsstelle sein persönliches Wunschkennzeichen erhalten oder kann dieses bereits vor der Anmeldung reservieren lassen.