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Winterreifen sind für niedrige Temperaturen und Straßenverhältnisse, wie Eis, Neuschnee und festgefahrene Schneedecke, ausgelegt. Die Gummimischung ist kälteresistent. Bei niedrigen Temperaturen verhärtet das Gummigemisch weniger. Dadurch ist eine verbesserte Haftung und Kraftübertragung mit der Straße möglich. Die Winterreifen enthalten eine gesonderte Beschriftung: M&S, was für Matsch und Schnee steht. Heutzutage werden manche Reifen auch zusätzlich mit einer stilisierten Schneeflocke versehen. Wie bei den Sommerreifen ist das Profil der Winterreifen für ein gutes Fahrverhalten auf winterlichen Straßen bedeutsam. Weiterhin sollte jeder Autofahrer den Einsatz dieser Reifen zeitig einplanen, und nicht erst in letzter Minute einen Reifenwechsel durchführen. In manchen Ländern, beispielsweise in Österreich, ist der Einsatz von Winterreifen gesetzlich festgelegt.
Was in Österreich bereits vorgeschrieben ist, ist in Deutschland keine Pflicht. Man sollte allerdings darauf achten, die Bereifung seines Autos an die entsprechenden Wetterverhältnisse anzupassen. Auch ein Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage zählt dazu. Diese Regelung gilt seit Mai 2006. Verstöße gegen derartige Bestimmungen können beispielsweise mit einem Bußgeld geahndet werden oder im Falle eines Unfalls schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Unterschiede der Winter- zu den Sommerreifen besteht im Profil der Reifen. Winterreifen sind im Profil zusätzlich mit Lamellen ausgestattet. Durch dieses Profil wird eine bessere Haftung mit dem Untergrund, beispielsweise Schnee, erreicht. Bei einer abnehmenden Profiltiefe wird die Haftung mit dem Untergrund verschlechtert. Die Winterreifen sollten je nach vorherrschender Außentemperatur mit 0,2 bis 0,3 Bar mehr Reifendruck als die Sommerreifen gefahren werden. Hierbei sind die entsprechenden Herstellerhinweise zu beachten. Empfohlen wird, dass Winterreifen, welche älter als sechs Jahre sind, ersetzt werden sollten, denn in diesem Fall kann es passieren, dass sich die Gummimischung verhärtet und dadurch die Haftungseigenschaften nachlassen.