Der Familienrabatt – Wichtiges zum Thema

Der Familienrabatt wird hĂ€ufig verwechselt mit dem Rabatt, den man durch eine Gruppenversicherung fĂŒr eine Familie bei einer Sachversicherung oder Personenversicherung von der Versicherungsgesellschaft erhalten kann. Beim Familienrabatt bezĂŒglich der KFZ-Versicherung handelt es sich jedoch um eine Rabattform, die von den Gesellschaften gewĂ€hrt wird, wenn noch Kinder unter 14 Jahren im Haushalt des Fahrzeughalters leben. Der Rabatt erklĂ€rt sich aus den Versicherungsstatistiken heraus, die der Kalkulation der BeitrĂ€ge zugrunde liegen. Man kann davon ausgehen, dass Fahrzeughalter, die fĂŒr Kinder unter 14 Jahren die Verantwortung tragen, sich umsichtiger im Straßenverkehr verhalten als Fahrer, die vorwiegend alleine fahren. Den Familienrabatt kann der Versicherungsnehmer auch in Anspruch nehmen, wenn es sich nicht um ein leibliches Kind handelt. Um diesen jedoch gewĂ€hrt zu bekommen, muss das Kind mit dem Geburtsdatum im Antrag auf Versicherung mit aufgenommen werden. Es empfiehlt sich hierbei fĂŒr jeden Versicherungsnehmer, wahrheitsgemĂ€ĂŸe Angaben zu machen. Sollten zu einem spĂ€teren Zeitpunkt Unstimmigkeiten auftreten, droht die KĂŒndigung seitens der Versicherung und eine Vertragsstrafe.

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