Der Garagenrabatt – eine nicht unerhebliche Ermäßigung

Versicherungen bieten ihren Kunden bei Abschluss einer Versicherung diverse Rabatte an – unter anderem auch den Garagenrabatt bei einer KFZ-Versicherung. Der Garagenrabatt kann in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherungsnehmer definitiv über eine abgeschlossene Garage verfügt, in welcher das Auto bei Nichtnutzung geparkt wird. Die Garage kann gemietet sein und sich etwas weiter von der Wohnung entfernt befinden oder auch direkt am Haus, das spielt keine Rolle. Die Einsparungen, die durch diese Rabattform möglich werden, sind keinesfalls unerheblich. Versicherungen gewähren diesen Rabatt bedingt durch die Tatsache, dass Fahrzeuge, die nachts nicht auf offener Straße geparkt werden, seltener aufgebrochen werden. Fahrzeughalter, welche die Möglichkeit haben, ihren Wagen in einer Garage zu parken, sollten bei Abschluss des Versicherungsvertrages diesen Umstand ansprechen. Der Garagenrabatt kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch in Anspruch genommen werden, wenn die Parkmöglichkeit in einer Garage nachgemeldet wird.

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