Der Wenigfahrerrabatt

Der Wenigfahrerrabatt ist einer der zahlreichen Rabatte, die von einigen Versicherungsgesellschaften gewährt werden können. Rein statistisch gesehen ist die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden oder gar einen Unfall zu verursachen, größer, wenn ein Fahrer sehr viele Kilometer im Jahr fährt. Entsprechend niedriger ist die Unfallgefahr, wenn ein Halter im Vergleich zu anderen eher wenige Kilometer zurücklegt. Viele Autoinhaber fahren nur kleine Strecken, und diese auch nicht regelmäßig. Wer beispielsweise das Auto nur für die Fahrt zur nicht weit entfernten Arbeitsstelle nutzt oder zum Einkaufen, erreicht im Jahr nur eine geringe Kilometerzahl. Mit dem Wenigfahrerrabatt wird diesen Fahrern eine Reduzierung des Versicherungsbeitrags gewährt.

Änderungen in der Kilometerleistung

Wer den Wenigfahrerrabatt in Anspruch nimmt, sollte hierzu beachten, dass Änderungen im Fahrverhalten umgehend der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden müssen. Wer heute noch im vier Kilometer entfernten Nachbarort eine Anstellung hatte, kann morgen bereits täglich 70 Kilometer Strecke zur Arbeit und zurück zu bewältigen haben. Vielleicht kommt auch noch ein Sommerurlaub im europäischen Ausland hinzu, der mit dem eigenen Auto unternommen wird. Der Wenigfahrerrabatt kann unter solchen Umständen nicht mehr gewährt werden, da das Risiko gestiegen ist. Wer der Versicherung die Veränderungen in der Kilometerleistung nicht mitteilt, muss damit rechnen, Beiträge nachzahlen zu müssen. In besonders schweren Fällen kann die Versicherung auch den Vertrag kündigen.

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