Der Wenigfahrerrabatt

Der Wenigfahrerrabatt ist einer der zahlreichen Rabatte, die von einigen Versicherungsgesellschaften gewĂ€hrt werden können. Rein statistisch gesehen ist die Gefahr, in einen Unfall verwickelt zu werden oder gar einen Unfall zu verursachen, grĂ¶ĂŸer, wenn ein Fahrer sehr viele Kilometer im Jahr fĂ€hrt. Entsprechend niedriger ist die Unfallgefahr, wenn ein Halter im Vergleich zu anderen eher wenige Kilometer zurĂŒcklegt. Viele Autoinhaber fahren nur kleine Strecken, und diese auch nicht regelmĂ€ĂŸig. Wer beispielsweise das Auto nur fĂŒr die Fahrt zur nicht weit entfernten Arbeitsstelle nutzt oder zum Einkaufen, erreicht im Jahr nur eine geringe Kilometerzahl. Mit dem Wenigfahrerrabatt wird diesen Fahrern eine Reduzierung des Versicherungsbeitrags gewĂ€hrt.

Änderungen in der Kilometerleistung

Wer den Wenigfahrerrabatt in Anspruch nimmt, sollte hierzu beachten, dass Änderungen im Fahrverhalten umgehend der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden mĂŒssen. Wer heute noch im vier Kilometer entfernten Nachbarort eine Anstellung hatte, kann morgen bereits tĂ€glich 70 Kilometer Strecke zur Arbeit und zurĂŒck zu bewĂ€ltigen haben. Vielleicht kommt auch noch ein Sommerurlaub im europĂ€ischen Ausland hinzu, der mit dem eigenen Auto unternommen wird. Der Wenigfahrerrabatt kann unter solchen UmstĂ€nden nicht mehr gewĂ€hrt werden, da das Risiko gestiegen ist. Wer der Versicherung die VerĂ€nderungen in der Kilometerleistung nicht mitteilt, muss damit rechnen, BeitrĂ€ge nachzahlen zu mĂŒssen. In besonders schweren FĂ€llen kann die Versicherung auch den Vertrag kĂŒndigen.

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