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Der Wiederbeschaffungswert ist ein Begriff, um den es zahlreiche Diskussionen gibt. Wenn an einem Auto nach einem Unfall Totalschaden erklärt wurde, ist dies für den Geschädigten häufig sehr ärgerlich, denn sowohl die Versicherung des Unfallverursachers als auch die Kaskoversicherung kommen immer nur für den Wiederbeschaffungswert auf. Das bedeutet für ein älteres Auto, auch wenn es der Fahrer als neuwertig empfunden hat, es sorgfältig gepflegt hat und sämtliche Inspektionen hat durchführen lassen, dass ihm dennoch nicht der Neuwert ersetzt wird. Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs setzt sich zusammen aus dem Restwert eines Fahrzeugs und dem Preis, den ein vergleichbarer Wagen auf dem freien Gebrauchtwagenmarkt erzielen kann. Der Wiederbeschaffungswert ist also die Summe, zu welcher der Geschädigte eine reelle Chance hat, einen Gebrauchtwagen im gleichen Wert zu erwerben, dem der eigene Wagen vor dem Unfall entsprach.