Die Ruheversicherung

Nur wenige Fahrer kennen den Begriff und die Bedeutung der Ruheversicherung. GrundsĂ€tzlich darf ein Fahrzeug ohne Haftpflichtversicherungsnachweis nicht zugelassen werden und ohne Zulassung selbstverstĂ€ndlich nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Die Ruheversicherung kann fĂŒr ein Fahrzeug zutreffen, welches vorĂŒbergehend abgemeldet wird. Bei Cabriolets ist dies hĂ€ufig der Fall, aber auch bei MotorrĂ€dern und Wohnwagen oder Wohnmobilen. Die Ruheversicherung lohnt sich fĂŒr Saisonfahrzeuge und bezieht sich auf das angemeldete Fahrzeug, welches aber fĂŒr eine gewisse Zeit stillgelegt wurde. Sie tritt in Kraft, sobald das Fahrzeug vorĂŒbergehend stillgelegt wurde und die Zulassungsbehörde die Versicherungsgesellschaft ĂŒber die Stilllegung informiert hat. Die Dauer der Abmeldung ist in diesem Fall zeitlich festgelegt.

Bedingungen fĂŒr das Zustandekommen der Ruheversicherung

Die Ruheversicherung kann dann zustande kommen, wenn das Fahrzeug fĂŒr einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen stillgelegt wird und nach spĂ€testens zwölf Monaten wieder zugelassen wird. Bei Unterschreitung oder Überschreitung dieses Zeitraumes erlischt der Versicherungsvertrag vollstĂ€ndig und es muss eine Neuanmeldung erfolgen, wenn das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr bewegt werden soll. WĂ€hrend der Ruheversicherung jedoch bleibt der Haftpflichtschutz erhalten. Die Zeit wĂ€hrend der Ruheversicherung ist beitragsfrei. Das Fahrzeug darf jedoch in dieser Zeit nicht bewegt werden und muss in der Garage oder auf dem eigenen GrundstĂŒck oder Parkplatz untergebracht werden. Ein öffentlicher Parkplatz darf fĂŒr ein stillgelegtes Fahrzeug nicht genutzt werden.

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