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Unter FahrzeugrĂŒckholung ist grundsĂ€tzlich zu verstehen, dass ein gestohlener Wagen an einem beliebigen Ort aufgefunden wurde und nun zu seinem Besitzer zurĂŒck gebracht wird. DafĂŒr entstehen allerdings Kosten. Ob diese von der KFZ-Versicherung ĂŒbernommen werden, ist im Einzelfall im Versicherungsvertrag nachzulesen. Ist hier die FahrzeugrĂŒckholung vereinbart, so wird die Gesellschaft die entstehenden Kosten tragen. Jedoch vereinbaren die meisten Gesellschaften zur FahrzeugrĂŒckholung eine Entfernungsregelung. So ist hier die Entfernung bis zur Höchstgrenze in Kilometern Luftlinie in der Regel ausschlaggebend fĂŒr die KostenĂŒbernahme. Da der Halter in der Regel sein Fahrzeug selbst zurĂŒckholen muss, ĂŒbernimmt die Versicherung hierfĂŒr die Kosten der Bahnfahrt fĂŒr eine einfache Strecke. Ob der Halter 1. oder 2. Klasse fĂ€hrt, hĂ€ngt von der Entfernung ab und sollte vorher im Detail mit der Versicherung geklĂ€rt werden.