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Unter Fahrzeugrückholung ist grundsätzlich zu verstehen, dass ein gestohlener Wagen an einem beliebigen Ort aufgefunden wurde und nun zu seinem Besitzer zurück gebracht wird. Dafür entstehen allerdings Kosten. Ob diese von der KFZ-Versicherung übernommen werden, ist im Einzelfall im Versicherungsvertrag nachzulesen. Ist hier die Fahrzeugrückholung vereinbart, so wird die Gesellschaft die entstehenden Kosten tragen. Jedoch vereinbaren die meisten Gesellschaften zur Fahrzeugrückholung eine Entfernungsregelung. So ist hier die Entfernung bis zur Höchstgrenze in Kilometern Luftlinie in der Regel ausschlaggebend für die Kostenübernahme. Da der Halter in der Regel sein Fahrzeug selbst zurückholen muss, übernimmt die Versicherung hierfür die Kosten der Bahnfahrt für eine einfache Strecke. Ob der Halter 1. oder 2. Klasse fährt, hängt von der Entfernung ab und sollte vorher im Detail mit der Versicherung geklärt werden.