Gebrauchtwagen-Versicherung

Eine Gebrauchtwagen-Versicherung ist sinnvoll, egal ob Sie das Fahrzeug von einem Händler oder von einer Privatperson kaufen. Privatverkäufer sind im Gegensatz zu Gebrauchtwagenhändlern nicht verpflichtet, für nach dem Verkauf entstehende Mängel eine Garantie zu geben. Händler bieten die Gebrauchtwagen-Versicherung meistens beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges an. Wenn ein Schaden auftritt, muss dieser umgehend der Gebrauchtwagen-Versicherung gemeldet werden und das Fahrzeug darf erst dann repariert werden, wenn der Schaden geprüft wurde. In einer Werkstatt wird der Schaden geprüft und die Versicherung über die Höhe des Schadens bzw. der Kosten informiert. Erst wenn die Versicherungsgesellschaft, bei der die Gebrauchtwagen-Versicherung abgeschlossen wurde, den Umfang und die Relevanz der Reparatur überprüft hat, darf das Fahrzeug repariert werden. In welcher Werkstatt die Reparatur durchgeführt wird, bleibt normalerweise dem Fahrzeughalter überlassen. Sie sollten allerdings beachten, dass beim Kauf vorhandene Schäden am Fahrzeug von der Gebrauchtwagen-Versicherung nicht übernommen werden.

Gebrauchtwagen-Versicherung zahlt Reparaturkosten

In der Regel richten sich die Erstattungen durch die Versicherungen bei Reparaturen danach wie viele Betriebskilometer zum Beispiel der Motor, das Getriebe, die Lenkung oder die Kraftstoffanlage vorweisen. Auf jeden Fall bietet die Gebrauchtwagen-Versicherung die Sicherheit, dass Sie im Schadensfall nicht die ganzen Kosten alleine tragen müssen. Wenn Sie zum Beispiel einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kaufen, die für Schäden nach den Verkauf keine Haftung übernehmen muss, ist eine Gebrauchtwagen-Versicherung sinnvoll. Spätestens wenn ein paar Monate nach dem Kauf ein Bauteil kaputt geht, werden Sie froh sein, dass Sie eine Gebrauchtwagenversicherung abgeschlossen haben.

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