Neupreisentschädigung und Neuwertentschädigung

Besitzer eines Neuwagens wissen, welchen Wert ihr Wagen darstellt und würden im Falle eines Unfalls natürlich eine Neuwertentschädigung für angemessen halten. Jedoch verlieren Neuwagen gerade in den ersten zwei Jahren der Nutzung sehr rasch an Wert. Selbst bei hervorragender Pflege und regelmäßigen Inspektionen ist der Wertverlust nicht aufhaltbar. Der Halter selbst empfindet sein Fahrzeug als neuwertig und das mag es auch sein – Versicherungsgesellschaften sehen dies jedoch im Fall eines Unfalls anders. Eine Neupreisentschädigung oder eine Neuwertentschädigung ist grundsätzlich nicht möglich. Wer jedoch eine Kaskoversicherung abschließt, kann auf eine verlängerte Neuwertentschädigung achten. Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls der Eigenschaden für eine verlängerte Zeit als Neupreisentschädigung gehandhabt wird. Inhabern eines Leasingwagens sei zu einer GAP-Versicherung geraten, da der Leasingpreis des Kunden zum tatsächlichen Wert häufig einen hohen Differenzbetrag beinhaltet, der durch eine GAP-Versicherung aufgefangen wird.

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