Ombudsmann der Versicherungswirtschaft

Manchmal kommt es zu Streitigkeiten zwischen der Versicherungsgesellschaft und einem Geschädigten oder einem Versicherungsnehmer. In diesem Fall agiert der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft als Schiedsmann zwischen den Parteien. Der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft ist als solcher die kostengünstige Alternative für alle Beteiligten zum Rechtsstreit, in dem dann Gerichte und Anwälte involviert sind. Er versucht, einen Mittelweg zu finden, der beide Parteien zufrieden stellt, den Streit zu schlichten und vermittelnd zu wirken. Allerdings ist Voraussetzung, dass im entsprechenden Streitfall noch keine juristischen Maßnahmen erfolgt sind.

Der Ombudsmann prüft und regelt

Sofern im Streitfall noch keine gerichtlichen Schritte eingeleitet wurden, kann der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft die Sachlage prüfen. Trifft er einen Schiedsspruch, so ist dieser bindend, sofern der Streitwert den Betrag von 5.000 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall hat der Ombudsmann der Versicherungswirtschaft auch eine Beraterfunktion. Es ist seine Aufgabe, dem Versicherungsnehmer als auch dem Vertreter der Gesellschaft die gesetzlichen Grundlagen seiner Entscheidung zu erklären. Liegt der Streitwert höher, so kann er trotzdem den Sachverhalt prüfen und eine Empfehlung abgeben, wie die Angelegenheit geklärt werden könnte. Diese ist jedoch für keine der involvierten Parteien bindend, das bedeutet, es steht jeder Partei frei, gerichtliche Schritte einzuleiten.

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