Quotenvorrecht

Im Quotenvorrecht bei der KFZ-Versicherung geht es um die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen. Bei den meisten Unfällen steht recht schnell fest, wer die Schuld trägt. In einigen Fällen aber haben beide Beteiligte einen Schuldanteil. In diesem Fall stellt sich also die Frage, wer nun welche Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen kann. Im Prinzip kommt die Haftpflichtversicherung für Fremdschäden auf und muss den Schaden des Geschädigten übernehmen. Wenn aber beide Schuld tragen, kann der Schaden nur in einem gewissen Umfang reguliert werden. Das Quotenvorrecht besagt, dass die Schäden bei zwei Schuldigen nur bis zu einer festgestellten Haftungsquote reguliert werden. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, bekommt den eigenen Schaden abzüglich der Selbstbeteiligung ersetzt. Wer aber nur haftpflichtversichert ist, muss sich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung einigen, und hier greift dann das Quotenvorrecht. Wie hoch die Haftungsquote ist, ergibt sich aus dem Schuldanteil.

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