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Unter der Rabattübernahme versteht man die Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes eines Halters auf eine dritte Person. Innerhalb einer Familie ist die Rabattübernahme unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich. Je länger ein Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt und unfallfrei gefahren ist, umso niedriger werden seine Beiträge. Der Grund dafür ist der so genannte Schadensfreiheitsrabatt. Wenn ein Fahrer aus Altersgründen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, kann er einen Teil seines niedrigen Rabatts an eines seiner Kinder oder Enkelkinder weitergeben. Voraussetzung hierfür ist jedoch das Einverständnis zur Rabattübernahme durch eine Willenserklärung. Außerdem muss die Person, welche den niedrigen Rabatt übernehmen soll, nachweisen, dass sie regelmäßig den Wagen des Vaters oder Großvaters fährt.
Bei der Rabattübernahme werden allerdings die Anzahl der Führerscheinjahre mit kalkuliert. Das heißt, derjenige, der von der Rabattübernahme profitiert, erhält nicht den vollen Schadensfreiheitsrabatt, sondern nur entsprechende Abstufungen abhängig von der Anzahl seiner Jahre seit Besitz der Fahrerlaubnis. Es ist auch die Rabattübernahme eines Verstorbenen möglich, sofern man dies gleich arrangiert. Es genügt bei der Versicherung die Vorlage der Sterbeurkunde und der Versicherungsunterlagen. Die Vorteile der Rabattübernahme liegen auf der Hand und sollten nicht ungenutzt bleiben. Die Rabattübernahme erfordert jedoch vom Übernehmenden ein umsichtiges Fahren und die regelmäßige Nutzung des Kraftfahrzeuges des Rabattübergebenden. Der auf diesem Weg erhaltene Schadensfreiheitsrabatt steigt, sobald ein Unfall verursacht wird.