Versicherungsbeginn und Versicherungsende

Sowohl der Versicherungsbeginn als auch das Versicherungsende werden in den meisten VersicherungsvertrĂ€gen direkt im Antrag auf Versicherung festgelegt. In der KFZ-Versicherung ist der Versicherungsbeginn variabel. Der Versicherungsnehmer kann zunĂ€chst seinen Versicherungsvertrag abschließen und den Versicherungsbeginn auf das aktuelle Datum legen. Er erhĂ€lt dann zur Zulassung des Wagens eine Doppelkarte als VersicherungsbestĂ€tigung. Er kann sich aber auch zunĂ€chst die VersicherungsbestĂ€tigung geben lassen und den Wagen zulassen und dann umgehend einen Antrag auf Versicherung stellen. Der Versicherungsbeginn fĂ€llt dann auf das Datum der Zulassung. GrundsĂ€tzlich werden VersicherungsvertrĂ€ge im Bereich KFZ-Haftpflicht immer fĂŒr ein Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsende ist genau definiert.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung verlÀngert sich automatisch

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten pĂŒnktlich zum im Vertrag festgelegten Versicherungsende kĂŒndigen. Tut er dies nicht, verlĂ€ngert sich der Vertrag automatisch auf ein weiteres Jahr. Das Versicherungsende kann jedoch auch auf einem frĂŒheren Zeitpunkt liegen: Wenn der Wagen abgemeldet wird, endet die Versicherung. Wenn der Wagen verkauft wird, ist der neue Besitzer verpflichtet, den Wagen umgehend umzumelden. Das Versicherungsende liegt dann auf dem Tag, an dem die Ummeldung stattfand. In der Kaskoversicherung hingegen ist der Versicherungsbeginn genau definiert ebenso wie das Versicherungsende, und es findet keine automatische VerlĂ€ngerung statt. Der Versicherungsbeginn kann hier, da es sich bei der Kaskoversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, auch auf einen spĂ€teren Zeitpunkt verlegt werden. Das Versicherungsende ist meist fĂŒr zwei, drei oder fĂŒnf Jahre spĂ€ter mit einem exakten Datum definiert.

Versicherungsbeginn und Versicherungsende

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