Versicherungsbeginn und Versicherungsende

Sowohl der Versicherungsbeginn als auch das Versicherungsende werden in den meisten Versicherungsverträgen direkt im Antrag auf Versicherung festgelegt. In der KFZ-Versicherung ist der Versicherungsbeginn variabel. Der Versicherungsnehmer kann zunächst seinen Versicherungsvertrag abschließen und den Versicherungsbeginn auf das aktuelle Datum legen. Er erhält dann zur Zulassung des Wagens eine Doppelkarte als Versicherungsbestätigung. Er kann sich aber auch zunächst die Versicherungsbestätigung geben lassen und den Wagen zulassen und dann umgehend einen Antrag auf Versicherung stellen. Der Versicherungsbeginn fällt dann auf das Datum der Zulassung. Grundsätzlich werden Versicherungsverträge im Bereich KFZ-Haftpflicht immer für ein Jahr abgeschlossen. Das Versicherungsende ist genau definiert.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung verlängert sich automatisch

Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten pünktlich zum im Vertrag festgelegten Versicherungsende kündigen. Tut er dies nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch auf ein weiteres Jahr. Das Versicherungsende kann jedoch auch auf einem früheren Zeitpunkt liegen: Wenn der Wagen abgemeldet wird, endet die Versicherung. Wenn der Wagen verkauft wird, ist der neue Besitzer verpflichtet, den Wagen umgehend umzumelden. Das Versicherungsende liegt dann auf dem Tag, an dem die Ummeldung stattfand. In der Kaskoversicherung hingegen ist der Versicherungsbeginn genau definiert ebenso wie das Versicherungsende, und es findet keine automatische Verlängerung statt. Der Versicherungsbeginn kann hier, da es sich bei der Kaskoversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, auch auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Das Versicherungsende ist meist für zwei, drei oder fünf Jahre später mit einem exakten Datum definiert.

Versicherungsbeginn und Versicherungsende

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