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Die Autofahrer, die sich bislang erfolgreich gegen Aufkleber an ihrem Fahrzeug gewehrt haben, kommen nun nicht mehr um diese herum – jedenfalls wenn sie eine ausgewiesene Umweltzone durchqueren möchten. Solche Aufkleber nennt man Umweltplakette und haben die Farbe Grün (4), Gelb (3) oder Rot (2). Diese Farbe ist abhängig von der Schadstoffmenge, die das jeweilige Fahrzeug ausstößt. So weist die Umweltplakette mit der Ziffer 4 (grün) darauf hin, dass das Auto (sehr) schadstoffarm fährt. Noch gibt es zwar wenige Umweltzonen, doch mit der Zeit wird eine nicht unerhebliche Zahl an Umweltzonen dazukommen. Ziel ist es, dadurch die Städte, so weit es eben nur möglich ist, vom Feinstaub zu entlasten.
Mit einer grünen Umweltplakette mit der Ziffer 4 hat man so gesehen freie Fahrt durch alle Umweltzonen. Doch stellt sich die Frage, wie man die grüne Umweltplakette bekommt und wie die Regeln dafür sind. Grundsätzlich ist die Schadstoffklasse des Fahrzeugs entscheidend. Autos, die mit Schadstoffklasse 1 geführt werden, gehen zum Beispiel leer aus, für sie kann man keine Umweltplakette erwerben. Bei den restlichen Autos gibt der Motor den ausschlaggebenden Punkt. Läuft er mit Benzin, erhält man für sein Fahrzeug die Umweltplakette in grün. Wird aber als Treibstoff Diesel eingesetzt, dann richtet es sich danach, ob ein Partikelfilter eingebaut ist und welche Euronorm eingehalten wird. Fährt man also mit Diesel, kann man trotzdem die Umweltplakette 4 (grün) erhalten, wenn man unter die Euronorm 4 fällt – oder auch mit Euronorm 3, dann aber nur, wenn man einen eingebauten Partikelfilter vorweisen kann. Abschließend bleibt zu sagen, dass aber die Umweltplaketten nur relevant sind, wenn man mit seinem Fahrzeug durch Umweltzonen fahren muss.