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Eine Auto Abmeldung erfolgt über die Kfz-Zulassungsstelle. Dabei ist es nicht wichtig, das entsprechende Auto bei derselben Zulassungsstelle, bei welchem das Fahrzeug angemeldet wurde, abzumelden. Ein Fahrzeug außer Betrieb setzen kann man durch das neue Zulassungsrecht von 2007 mit zwei verschiedenen Varianten. Zum einen kann es stillgelegt werden, was bedeutet, dass es in einem Zeitraum von sieben Jahren wieder angemeldet werden kann. Zum anderen kann es endgültig abgemeldet werden. Mit dieser Entscheidung ist das Fahrzeug endgültig für den Fahrzeughalter gesperrt. Die Auto Abmeldung ist kostenpflichtig. In der Regel ist diese jedoch im zugelassenen Landkreis billiger als außerhalb.
Will man ein Fahrzeug abmelden, muss man sich im Klaren sein, ob man es endgültig fachgerecht entsorgen lassen möchte oder ob es für eine spätere erneute Zulassung zur Verfügung stehen soll. In letzterem Fall erlischt die Möglichkeit zur Wiederinbetriebnahme erst nach sieben Jahren. Ist man sich unsicher, ist auf jeden Fall die zweite Variante von Vorteil. Dadurch kann man sich auch nach einiger Zeit noch überlegen, ob das Auto eventuell verkauft oder wieder selbst gefahren werden soll. Die Auto Abmeldung kann durch jede Person erfolgen, die im Besitz der entsprechenden Papiere ist. Das sind zum einen der Fahrzeugbrief und zum anderen der Fahrzeugschein. Bei der Abmeldung sind ebenfalls die Kennzeichenschilder mitzubringen. Deren Zeichenfolge wird nach Abgabe der Schilder bereits nach wenigen Tagen wieder freigegeben, wenn der Halter sich diese nicht reservieren lässt. Durch die Änderung der Gesetze zur Außerbetriebsetzung ist die Auto Abmeldung erheblich vereinfacht worden und fördert ebenfalls den Verkauf von Gebrauchtwagen.