Kaufvertrag Gebrauchtwagen

Auch wenn man es nicht erwartet, sollte man selbst beim Kauf und Verkauf eines Gebrauchtwagens einen Kaufvertrag abschließen. Der Kaufvertrag Gebrauchtwagen bringt das GeschĂ€ft nĂ€mlich nicht nur in trockene TĂŒcher und macht es rechtskrĂ€ftig, er gibt den beiden Parteien auch noch eine gewisse Rechtssicherheit. Deshalb ist es sowohl fĂŒr den VerkĂ€ufer als auch fĂŒr den KĂ€ufer wichtig, einen Kaufvertrag Gebrauchtwagen abzuschließen. Bei der Unterzeichnung beziehungsweise der Formulierung des Kaufvertrages ist es wichtig, dass beide Seiten darauf achten, das Formular sehr genau auszufĂŒllen und alle Angaben korrekt zu machen – vor allem der VerkĂ€ufer, weil er sonst spĂ€ter rechtlich angreifbar ist.

Welche Angaben zum Kaufvertrag Gebrauchtwagen gehören

Der Kaufvertrag Gebrauchtwagen sollte grundsĂ€tzlich schon einmal die vollstĂ€ndigen Daten beider GeschĂ€ftsparteien enthalten. Danach ist es wichtig, das verkaufte Fahrzeug genau zu bezeichnen – Fahrzeugart, Marke, Modell und Fahrgestellnummer, Datum der Erstzulassung. Datum des GeschĂ€fts und der genaue Preis des gebrauchten Wagens in Zahl und Schrift gehört ebenso in den Kaufvertrag Gebrauchtwagen. FĂŒr den KĂ€ufer ist wichtig, dass er das Datum, an dem er den Wagen auf sich zulassen möchte, notiert. Der VerkĂ€ufer sollte dafĂŒr sorgen, dass er alle MĂ€ngel am Fahrzeug, die ihm bekannt sind, auf dem Kaufvertrag Gebrauchtwagen notiert. Das betrifft sowohl den bekannten Altersverschleiß als auch die Unfallgeschichte des Fahrzeugs. Auch wenn es den Preis vermindert, sollte er nichts verschweigen. Denn tut er es dennoch und der KĂ€ufer kann ihm dies spĂ€ter nachweisen, ist er haftbar. Am Ende sollte noch ein Quittungsabschnitt stehen, auf dem Bezahlung und SchlĂŒsselĂŒbergabe quittiert werden. Vordrucke fĂŒr einen Kaufvertrag Gebrauchtwagen kann man sich mittlerweile problemlos im Internet herunterladen.

Kaufvertrag Gebrauchtwagen

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