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Als Kraftomnibusse, kurz KOM, bezeichnet man in Deutschland motorisierte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht SitzplĂ€tzen, die der Personenförderung dienen. FĂŒr den gewerblichen Einsatz solcher Kraftomnibusse ist eine spezielle Zulassung nötig, die entsprechend der gewĂŒnschten Verkehrsart ausgestellt wird. Man unterscheidet Busse fĂŒr den Linienverkehr und Busse fĂŒr Gelegenheitsverkehr. AuĂerdem ist eine besondere Fahrerlaubnis von Nöten, um Kraftomnibusse fĂŒhren zu dĂŒrfen. Diese staffelt sich nach Anzahl der SitzplĂ€tze und AnhĂ€ngergröĂe und wird befristet auf fĂŒnf Jahre und bis maximal zum 50. Lebensjahr ausgestellt. FĂŒr weniger Ă€ltere Kraftomnibusse gilt auf LandstraĂen und Autobahnen noch Tempo 80, fĂŒr deutsche Neuzulassungen liegt die Höchstgeschwindigkeit heute bei 100 Kilometer pro Stunde.
Kraftomnibusse können nach zwei Konzepten aufgebaut sein: Bei der klassischen Lkw-Bauweise trĂ€gt ein LĂ€ngstrĂ€ger den gesamten Aufbau mit dem Fahrgastraum. Bei kleineren Bussen und einigen Reisebussen setzt man auf selbsttragende Karosserien, wie sie auch im Pkw-Bereich gebaut werden. Der Antrieb von Kraftomnibussen erfolgt oft durch Diesel-, Gas- oder heute auch Elektromotoren. Der Motor ist meist liegend und unterflur angeordnet. Bei diesen Niederflurbussen ragt der Motor immer etwas in den Fahrgastraum, was eine besondere Anordnung der Sitze erfordert. Um den Fahrkomfort fĂŒr die FahrgĂ€ste zu erhöhen, verzichtet man bei Stadtbussen immer hĂ€ufiger auf das ĂŒbliche Schaltgetriebe und rĂŒstet auf Automatik um. Im Allgemeinen sind Stadtbusse fĂŒr den Linienverkehr eher mit einer geringeren Anzahl Sitzen und auch weniger komfortabel ausgestattet. DafĂŒr sind mehr Haltestangen und MehrzweckrĂ€ume, wie zum Beispiel fĂŒr RollstĂŒhle oder Kinderwagen, vorhanden. Eine Sonderform stellt hier der Schulbusv dar, bei dem eine gesonderte Ausstattung erforderlich ist.