Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Als Kraftomnibusse, kurz KOM, bezeichnet man in Deutschland motorisierte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen, die der Personenförderung dienen. Für den gewerblichen Einsatz solcher Kraftomnibusse ist eine spezielle Zulassung nötig, die entsprechend der gewünschten Verkehrsart ausgestellt wird. Man unterscheidet Busse für den Linienverkehr und Busse für Gelegenheitsverkehr. Außerdem ist eine besondere Fahrerlaubnis von Nöten, um Kraftomnibusse führen zu dürfen. Diese staffelt sich nach Anzahl der Sitzplätze und Anhängergröße und wird befristet auf fünf Jahre und bis maximal zum 50. Lebensjahr ausgestellt. Für weniger ältere Kraftomnibusse gilt auf Landstraßen und Autobahnen noch Tempo 80, für deutsche Neuzulassungen liegt die Höchstgeschwindigkeit heute bei 100 Kilometer pro Stunde.
Kraftomnibusse können nach zwei Konzepten aufgebaut sein: Bei der klassischen Lkw-Bauweise trägt ein Längsträger den gesamten Aufbau mit dem Fahrgastraum. Bei kleineren Bussen und einigen Reisebussen setzt man auf selbsttragende Karosserien, wie sie auch im Pkw-Bereich gebaut werden. Der Antrieb von Kraftomnibussen erfolgt oft durch Diesel-, Gas- oder heute auch Elektromotoren. Der Motor ist meist liegend und unterflur angeordnet. Bei diesen Niederflurbussen ragt der Motor immer etwas in den Fahrgastraum, was eine besondere Anordnung der Sitze erfordert. Um den Fahrkomfort für die Fahrgäste zu erhöhen, verzichtet man bei Stadtbussen immer häufiger auf das übliche Schaltgetriebe und rüstet auf Automatik um. Im Allgemeinen sind Stadtbusse für den Linienverkehr eher mit einer geringeren Anzahl Sitzen und auch weniger komfortabel ausgestattet. Dafür sind mehr Haltestangen und Mehrzweckräume, wie zum Beispiel für Rollstühle oder Kinderwagen, vorhanden. Eine Sonderform stellt hier der Schulbusv dar, bei dem eine gesonderte Ausstattung erforderlich ist.