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Wenn SchĂ€den durch einen Unfall mit Haarwild entstehen, ist die Schadensdeckung Sache der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Jedoch ist Haarwild im Bundesjagdgesetz genau definiert: Es handelt sich hierbei Rotwild, Damwild, Wildhasen, Wildschweine oder Marder. Andere Tiere wie Hunde oder Katzen, aber auch KĂŒhe und Pferde werden den Haustieren zugeordnet. Werden durch Haustiere SchĂ€den verursacht, haftet der Halter des Tieres. Weicht der Fahrer einem Tier aus, welches zum Haarwild zĂ€hlt und wird der Schaden in diesem Fall nicht durch das Tier, sondern durch das Ausweichmanöver verursacht, ĂŒbernimmt die Teilkasko die Schadenssumme nicht. Hier greift nur die Vollkaskoversicherung. Dies gilt ebenso fĂŒr UnfĂ€lle, die durch WaschbĂ€ren geschehen.
Wer einen Unfall durch ein Tier hat, welches dem Haarwild zugeordnet werden kann, muss einige wichtige Dinge beachten. Voraussetzung fĂŒr die Ăbernahme des Schadens durch die Kaskoversicherung ist, dass der Unfall wĂ€hrend des Fahrens geschehen ist. Die Versicherungsunternehmen gehen davon aus, dass ein parkendes Auto keinen Unfall durch solche Tiere erleiden kann, da diese eher scheu sind und Menschen aus dem Weg gehen. Wer einen Unfall mit der Beteiligung von Haarwild erleidet, sollte umgehend die Polizei verstĂ€ndigen und im Optimalfall auch die zustĂ€ndige Jagdbehörde. Die Polizei stellt in diesem Fall eine BestĂ€tigung ĂŒber einen Wildschaden aus, der bei der Versicherung vorgelegt werden muss. Damit die Polizei die BestĂ€tigung ausstellen kann, muss der Unfallhergang genau protokolliert werden.