Tageszulassung-Versicherung

Bei diversen Versicherern muss ein Nachweis erbracht werden, dass man als Käufer des Fahrzeugs auch der grundsätzlich erste Eigentümer ist, um bestimmte Rabatte unterschiedlicher Höhe in Anspruch nehmen zu können. Diesen Nachweis können Eigentümer von Autos mit vorheriger Tageszulassung nicht erbringen, so dass die Tageszulassung Versicherung immer höher ausfällt, da verschiedene Rabattpakete nicht greifen. Für so eine Tageszulassung Versicherung gilt das Fahrzeug praktisch als zweite Anmeldung und nicht als Erstanmeldung – auch dann, wenn es nie aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat. Diesen Aspekt der Tageszulassung Versicherung sollte man gegen eine etwaige Kostenersparnis beim Kaufpreis gründlich analysieren und mit einem professionellen Versicherungsmakler besprechen.

Besonderheiten bei der Tageszulassung Versicherung

Bei der Tageszulassung Versicherung gibt es gerade für den Endkunden des Fahrzeugs einige Besonderheiten zu beachten und vor allem im Vorfeld zu bedenken. Dazu gehört, dass diese Versicherung meist höher ausfällt als die sonstige Versicherung eines Neuwagens, da die meisten Versicherer diese Fahrzeuge nicht mehr als Neuwagen anerkennen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der betreffende Pkw nie aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hat und der Kilometerstand somit noch nahezu Null beträgt. Hier ist meist nur ausschlaggebend, was in der Zulassungsbescheinigung steht. Ist dort der Händler als erster Eigentümer und dann erst der Kunde als zweiter Eigentümer eingetragen, handelt es sich versicherungstechnisch um keinen Neuwagen mehr und die Rabatte werden in der Regel nicht gewährt. Hierzu sollte man sich aber auf jeden Fall gründlich von einem spezialisierten Versicherungsmakler beraten lassen, denn unter Umständen kennt dieser den einen oder anderen Weg, um doch noch entweder einen Rabatt oder eine Kulanzlösung auszuhandeln.

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