Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Eine universell gültige Definition von einer Fahrzeugklasse gibt es bisher nicht. Vielmehr bezeichnet der Begriff jeweils eine bestimmte Gruppe von Pkw-Modellen, die sich von anderen Gruppen durch Preis, Größe, Optik und Technik unterscheiden. Um ein Fahrzeug einer Klasse zuordnen zu können, müssen nicht nur Größe und Preis beachtet werden, sondern auch die Zeitebene. So ist der VW Golf beispielsweise vor über 30 Jahren noch bedeutend kürzer und leichter gewesen als heute. Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 jedoch eine einheitliche Einordnung von Fahrzeugklassen erstellt, wobei sie sich nur auf EG-Fahrzeuge bezieht. So kann ein Fahrzeug der Klasse C, L, M, N, O, R, S oder T zugeordnet werden.
Eine gute Klassifikation der Fahrzeug Klasse ist die zwischen Limousine und Kombi sowie Großraumlimousine möglich. Unter erstere fallen Leichtfahrzeuge, über Kleinst- und Kompaktwagen bis hin zu Mittel- und Oberklasse, wobei Kombis in der Oberklasse wenig verbreitet sind. Übliche Automarken für diese Fahrzeugklasse sind Fiat, VW, Opel, Skoda oder Mercedes. Unter Großraumlimousinen fallen Vans, Hochdachkombis oder Mini- und Kompaktvans, die mehr Platz als die jeweiligen Limousinen bieten. Oftmals bieten die Automarken Suzuki, Opel, Citroen, Renault, Ford oder VW solche Vans und Kleinbusse an. Eine weitere Klasse sind geländegängige Fahrzeuge wie Softroader oder Geländewagen beispielsweise von Rover, Mitsubishi, VW, Toyota oder Mercedes. Unter die Fahrzeugklasse der Cabrios fallen beinahe alle offenen Fahrzeuge aller Fahrzeugtypen und Preisklassen. Ähnlich verhält es sich mit der Klasse der Sportwagen, worunter Zweisitzer aller Preisklassen zusammengefasst werden. Hierunter fallen Sportcoupés und Sportlimousinen, Super- und Kompaktsportwagen von Audi, Porsche, Mercedes, Renault, Ferrari oder BMW.